Internetrecht 

Im anwaltlichen Berufsalltag spielen Probleme mit Internet-Providern eine ganz erhebliche Rolle. Grund hierfür ist u.a., dass ständige neue Anbieter erscheinen (teilweise Tochtergesellschaften der “Großen”) mit einer Vielzahl unterschiedlicher Leistungen und Tarifen, die sich noch dazu fast wöchentlich ändern.

Bei Problemen  mit “Billiganbietern” gerät man häufig in irgendwelche Warteschlangen bei irgendwelchen Hotlines, die Auskünfte sind oft widersprüchlich und zeigen die Inkomptenz der Mitarbeiter. Ärgerlich ist insbesondere, wenn Leistungen versprochen werden, die das jweilige Unternehmen überhaupt nicht bereitstellen kann.

Wenn man also einen neuen Vertrag schließt, sollte dies auf keinem Fall am Telefon geschehen. Einige Anbieter protokollieren die Gespräche und benennen dann den jeweiligen Sachbearbeiter als Zeugen, dass es tatsächlich zu einem Vertragschluss gekommen ist.

Also: Erst ein schriftliches Angebot zustellen lassen und dann genau prüfen

1.) Ist der neue Provider tatsächlich bei Beachtung aller Kosten günstiger?
2.) Wird automatisch auch der Vetrag mit dem alten Provider aufgelöst (gekündigt)?
3.) Gibt es Kündigungsfristen beim alten Provider?
4.) Kann der neue Anbieter seine versprochenen Leistungen auch tatsächlich sofort zur Verfügung stellen?

Besonders ärgerlich ist, wenn der Anschluss beim neuen Vertragspartner nicht funktioniert und der alte Anschluß wirksam gekündigt wurde. In diesem Fall können sich durchaus Fragen nach Schadensersatzverpflichtungen stellen.

Ein Gang zum Anwalt wird dann unumgänglich.

Jedenfalls sollte man sofort und schriftlich kündigen bzw. den Vertragsschluß widerrufen, denn wenn  vertragliche Zusagen nicht eingehalten werden, ist man selbstverständlich an Kündigungsfristen nicht gebunden.