Honorar
Allgemeines
Es ist häufig sehr schwer, die Kosten einer Angelegenheit im Vorfeld abzuschätzen, da dies von vielen Faktoren abhängt – unter anderem von dem Verhalten der Gegenseite.
Zur Vermeidung unnötiger Folgekosten ist eine rechtzeitige Beratung in jedem Fall wichtig.
Die Kosten für ein persönliches Erstberatungsgespräch liegen zwischen 150 und 190 € (zuzüglich Mehrwertsteuer). Sie können in besonders einfach gelagerten Fällen und bei niedrigen Gegenstandswerten geringer sein.
Gesetzliche Grundlage
Grundsätzlich berechnen wir unsere Leistungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt (RVG).
Honorarvereinbarungen auf Stundensatzbasis
Es kommt jedoch vor, dass individuell mit Mandanten Stundensätze vereinbart werden. In Deutschland liegt die übliche Stundenvergütung von Anwälten in der Regel zwischen 180 € und 250 €.
Zu den Vergütungsvereinbarungen deutscher Rechtsanwälte hat das Soldan Institut eine Studie durchgeführt. Die Ergebnisse können sie hier einsehen.
Übernahme der Kosten durch Andere
(z.B. Ihre Rechtsschutzversicherung oder die Gegenseite)
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Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, wird diese in der Regel die Kosten für Sie übernehmen. Um diese Frage zu klären, ist es ratsam wenn Sie zuvor mit Ihrer Rechtschutzversicherung Kontakt aufnehmen – z.B. telefonisch.
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Für Verfahren kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Dies ist eine staatliche Unterstützung. Nach Ihrer finanziellen Lage entscheidet das Gericht, ob Sie Prozesskostenhilfe erhalten und gegebenenfalls zu einer Rückzahlung der Kosten in Raten verpflichtet werden.
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Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall werden unsere Gebühren in der Regel von der Haftpflichtversicherung der Gegenseite beglichen.
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Nach einem erfolgreichen Verfahren hat in der Regel die Gegenseite die Kosten des Verfahrens zu tragen. Davon gibt es jedoch Ausnahmen (erste Instanz arbeitsgerichtliches Verfahren) – in diesem Fall hat jede Seite Ihre Kosten zu tragen.
Beispiele für typische Verfahren
Eine Forderung von 1.000 € aus einem Kaufvertrag wird vom Anwalt schriftlich geltend gemacht:
Scheidungsangelegenheit in der Scheidung und Versorgungsausgleich geregelt werden.
Gemeinsames Nettoeinkommen der Ehepartner: 2.500 €