Der Entwurf ist bewusst auf das Notwendigste beschränkt. Denn nach meiner Erfahrung werden viele Rubriken in sich teilweise über mehrere Seite erstreckenden Formularverträgen nicht richtig verstanden und daher falsch ausgefüllt. Dies führt nicht zu der beabsichtigten Eindeutigkeit des Vereinbarten, sondern verursacht häufig Auslegungsprobleme und damit Streitigkeiten.
Um überhaupt zu einer wirksamen Vereinbarung zu kommen, bedarf es auch nicht der Schriftform, sondern die Parteien müssen eindeutig bestimmt sein, sowie Leistung und Gegenleistung. Um aber auch beiden Parteien Klarheit darüber zu verschaffen, was denn nun genau vereinbart ist, empfiehlt es sich natürlich, den Vertrag schriftlich abzufassen.
Genau bezeichnet werden sollen also die Höhe des Kaufpreises, das verkaufte Fahrzeug und dessen Zustand (Unfallfreiheit, Mängel, Vorschäden). Außerdem sollte in Hinblick auf die neue Rechtslage zur Sachmängelhaftung in der Regel ein Gewährleistungsausschluss erfolgen, wenn es sich um Verkauf unter Privatleuten handelt.
Ein häufiger Streitpunkt sind auch Zubehörteile. Manchmal werden Zusatzeinrichtungen (Radio, Navigation usw.) nachträglich ausgebaut, mit der Begründung, diese seien nicht Gegenstand des Vertrages gewesen. Bei wertvollen Zubehörteilen sollte man sich ggf. auch die Mühe machen, diese genau (Hersteller, Typ) zu bezeichnen, damit ein nachträglicher Umbau ausgeschlossen wird.
Abgesehen davon, dass das Fahrzeug genaustens besichtigt und auch über eine längere Strecke Probe gefahren werden sollte, noch einige Tipps,die der Käufer bei Übernahme des Fahrzeugs beachten sollte:
-Die Anzahl der Schlüssel sollte im Kaufvertrag niedergelegt werden, um späteren Ärger mit der Versicherung im Fall des Diebstahls des Fahrzeugs zu vermeiden
-Die Bescheinigung über die Abgasuntersuchung sollte mit ausgehändigt werden, damit der Käufer zusätzliche Kosten für eine neue Untersuchung vermeidet.
-Da die meisten heutigen Radios, Navigationssysteme usw. codiert sind, sollte nach der Code-Karte des Radios gefragt werden, zumindest aber nach der Code-Nummer. Nach Ausfall der Stromversorgung muss bekanntlich der Code neu eingegeben werden.
-Um zu überprüfen, ob die angegebene Kilometerleistung auch stimmt, sollte man nach dem Wartungsheft und ggf. auch alten Rechnungen fragen. Bekanntlich bieten überall Unternehmen ihre Dienste an, mit wenigen Handgriffen lassen sich bei den meisten Fahrzeugen beliebige Kilometerleistungen manipulieren, wenn man über das entsprechende Gerät verfügt.
-Sollten Serienteile (Hauptbeispiel: Felgen und Reifen) ausgetauscht worden sein, sollte man nach der Allgemeinen Betriebserlaubnis fragen, bzw. prüfen, ob diese im Kfz-Brief eingetragen sind.
-Die Pflicht zur Zahlung der Kfz-Steuer und Versicherungsprämien endet erst mit Umtragung des Halters im Kfz-Brief. Insoweit sollte man besprechen, wann und wie das Fahrzeug umgemeldet werden kann. Wenn man ganz sichergehen will, meldet man das Fahrzeug selbst nach Abschluss des Kaufvertrages ab und der Käufer muss dann mit Hilfe eines sog. Kurzzeitkennzeichens das Fahrzeug übernehmen und abholen.